Rechte und Pflichten von Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) und Gastgeber
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
die Ferienwohnung, das Zimmer und/oder ein Schäferwagen bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist
verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung, dem Zimmer und/oder einem Schäferwagen dem Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) Schadenersatz
zu leisten.
4.
Der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen bzw. bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen aus der Rubrik Nettigkeiten. Der uns entstandene und vom Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
Ferienwohnung: 100 % des Reisepreises
Zimmer: 100 % des Reisepreises
Schäferwagen: 100 % des Reisepreises
Ferienparadies Reifnhof
Erlebnisbauernhof & Kreativhof
Sepp Stein
Stadl 1 + 2
D-83083 Riedering
Telefon +49 8036 9098291
E-Mail [email protected]