AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Rechte und Pflichten von Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) und Gastgeber
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung, das Zimmer und/oder ein Schäferwagen bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  4. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung, dem Zimmer und/oder einem Schäferwagen dem Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) Schadenersatz zu leisten.
  5. Der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen bzw. bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen aus der Rubrik Nettigkeiten. Der uns entstandene und vom Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
    Ferienwohnung: 100 % des Reisepreises
    Zimmer: 100 % des Reisepreises
    Schäferwagen: 100 % des Reisepreises
  6. Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % an.
  7. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen, Zimmer und/oder Schäferwagen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  8. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung, Zimmer und/oder Schäferwagen ist der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.



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