Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten von Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) und Gastgeber
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung, das Zimmer, ein Schäferwagen und/oder ein Stellplatz bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Bis zu 30 Tage vor Anreise kann Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) kostenlos stornieren. Der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) zahlt im Falle einer Stornierung in den 30 Tagen vor Anreise 90 % des Gesamtpreises
- Bei nicht antreten der Reise bzw. bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 100 % des vereinbarten Preises.
- Der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen bzw. bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen aus der Rubrik Nettigkeiten. Der uns entstandene und vom Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
Ferienwohnung: 100 % des Reisepreises
Zimmer: 100 % des Reisepreises
Schäferwagen: 100 % des Reisepreises
Stellplatz: 100 % des Reisepreises
Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % an.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung, Zimmer, Schäferwagen und/oder Stellplatz ist der Gast (inkl. Monteuen, deren übergeordnete (Vermittlungs-) Firmen) für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
- Bearbeitungsgebühr für nachträgliche Änderungen einer Buchung, Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben je 15,00 €.
- Für Schäden an Haus, Hof und in der Unterkunft sowie deren Ausstattung (Möbel, Elektorgeräte, Wände, Fliegengitter, etc.) haftet der Mieter (Urlaubsgast, Monteur bzw. Firma/Zeitarbeitsfirma). Diese werden in Rechnung gestellt.




